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Rücknahmebestimmungen von Ersatzteilen

Written by Miranda Pataridze

Updated at July 28th, 2022

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Zur Rücknahme von mangelfrei gelieferten Produkten sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet und ist somit generell ausgeschlossen.

Falsch bestellte Teile aufgrund von fehlerhafter Zuordnung zum Fahrzeug können nicht zurückgegeben werden. 

Hierzu zählen auch Falschbestellungen und/oder Stornierungen durch Ihren Kunden. 

Im Einzelfall erklären wir uns zu einer Rücknahme bereit, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt wurden: 

  • Das Rücknahmegesuch muss schriftlich erfolgen an: Bestellung@tyre-world.de 
  • Rücknahme nur innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung 
  • Die Ware muss in einem sauberen, mängelfreien, verkaufsfähige, ordnungsgemäßen, einwandfreien Zustand sein, d.h. die Teile dürfen noch nicht verbaut worden sein. Prüfen Sie daher vor der Montage die Passgenauigkeit bzw. Einbaufähigkeit der Produkte. Ggf. anhand der ausgebauten Ersatzteile.  
  • Die Originalverpackung muss unbeschädigt, sauber und vorhanden sein.  

Ausführliche Informationen über die Verpackung von Waren für die Rücksendung finden Sie hier‍.

  • Die Ware muss vollständig sein. 

Für die bei schriftlichem Einverständnis erklärten Rücknahmen berechnen wir Rücknahmekosten für die Wiedereinlagerung in Höhe von 10 % des Netto-Kaufpreises, mind.10 €. Hiervon unberührt bleibt jedoch unser Recht, im Einzelfall höhere, uns entstandene Kosten für die Rücknahme von Ware zu berechnen.

Zusätzlich werden die Rücksendekosten vom Käufer getragen.

Diese richten sich nach unserer aktuellen Gebührenübersicht, diese finden Sie hier:‍ 

Von Rücknahmen ausgeschlossen sind Sonderbestellungen (hierunter fallen insbesondere Waren, die speziell nach Kundenwünschen hergestellt worden sind), gefüllte Starterbatterien, Autoglas, elektronische Bauteile sowie Artikel mit einem Nettowert unter 20,- Euro.

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Pfandprodukte wie Batterien können nach der Bestellung einer neuen Batterie nicht mehr an Teile-Großhändler zurückgegeben werden. In diesem Fall ist der Käufer für das Recycling des entsprechenden Produkts zuständig. Altteilpfandteile sind davon nicht betroffen. 


Wir weisen darauf hin, dass Waren, die mit einem Sachmangel geliefert wurden, von den vorstehenden Regelungen nicht betroffen sind und es insoweit bei den gesetzlichen Regelungen verbleibt.  

Tyre-World Tipp: Anstelle einer Rücksendung können die Teile über verschiedene Plattformen (bspw. Tyre24 Marktplatz oder ebay-kleinanzeigen) verkauft werden.


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